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Allgemeine Geschäftsbedingungen gvz-rossat ag/sa

Allgemeines

Für  alle  unsere  Angebote,  Verkäufe,  Lieferungen  und Werkleistungen  einschliesslich  Montagen,  Reparaturen, Wartungen,  Beratungen  und  sonstigen  vertraglichen Leistungen  gelten  ausschliesslich  unsere  nachstehenden Bedingungen.  Mit  der  Auftragserteilung  anerkennt  der  Kunde diese ausdrücklich.  
Abweichende  Vereinbarungen,  Nebenabreden, Zusicherungen  und  sonstige  Zusagen  unserer  Vertreter  und Mitarbeiter  sind  nur  dann  wirksam,  wenn  sie  von  uns schriftlich bestätigt werden.
An  Angeboten,  Leistungsbeschreibung  und  technischen Unterlagen  behalten  wir  uns  Eigentums-  und  Urheberrechte vor.  Sie  dürfen  weder  kopiert  noch  Dritten  zugänglich gemacht werden. 

Angebote / Preise

Soweit  nicht  anders  vereinbart  sind  mündliche  oder schriftliche  Preisangaben  in  Schweizer  Franken  (exkl.  MwSt) und  verstehen  sich  ausschliesslich  Verpackung  und Transport. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst  dann  als  angenommen,  wenn  sie  von  uns  schriftlich bestätigt  sind.  Massgebend  für  den  Vertragsinhalt  ist  unsere schriftliche Auftragsbestätigung. 

Zahlungsbedingungen

Sofern  keine  anderen  schriftlichen  Vereinbarungen  getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum  netto  zu  zahlen.  Bei  Aufträgen  welche Montagearbeiten  beinhalten  (Projektaufträge)  beträgt  die Zahlungsfrist 10 Tage.  
Für  Verzugszeiten  werden  ohne  Mahnung  vom  Zeitpunkt  der Fälligkeit  Zinsen  in  Höhe  der  jeweils  üblichen  Kontokorrentzinsen verlangt. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen  aus  der  Geschäftsverbindung  unser  Eigentum.
Die  Verrechnung  oder  Zurückhaltung  von  Zahlungen  ist  nur mit  von  uns  anerkannten  oder  rechtskräftig  festgestellten Gegen- oder Garantieansprüchen zulässig.

Lieferungen

Die  Lieferungen  erfolgen  auf  dem  für  uns  günstigsten  Weg per  Post,  Cargo-Domizil  oder  Spediteur  unter  Anrechnung einer  entsprechenden  Kostenpauschale.  Bei  Lieferungen  mit unserem  eigenen  Lieferwagen  verrechnen  wir  einen Transportkostenanteil.  Mehrkosten  für  Expresssendungen und Sperrgut werden zusätzlich verrechnet.  Lieferungen  ab  Lager  Otelfingen  oder  Avenches  mit  einem Auftragswert  von  mehr  als  CHF  2000.-  (exkl.  MwSt)  erfolgen franko Kunde. Ausnahmen bilden Sondervereinbarungen und Lieferungen an Wiederverkäufer.
Bestellte  und  korrekt  gelieferte,  mängelfreie  Ware  wird  nur nach  vorheriger  Absprache  mit  uns  zurückgenommen. Kundenspezifisch  bestellte,  mängelfreie  Ware  wird  nicht zurückgenommen.  Die  Höhe  der  Gutschrift  für  Retourwaren bleibt  vorbehalten,  sie  kann  aber  höchstens  80%  des fakturierten Preises betragen. Transportschäden  oder  Verluste  während  des  Transportes sind  dem  entsprechenden  Transportunternehmen  sofort (innerhalb  von  max.  24  Stunden)  nach  Übernahme  der Sendung  zur  Bestandsaufnahme  zu  melden.  Bei Postsendungen  benötigen  wir  zudem  im  Schadenfall  Ihre schriftliche Mitteilung.  

Termine

Die  vereinbarten  Lieferfristen  werden  nach  Möglichkeit eingehalten,  sie  sind  jedoch  unverbindlich.  Bei Verzögerungen  kann  der  Kunde  Teillieferungen  verlangen, sofern  dies  möglich  ist.  Dies  muss  unverzüglich  vereinbart werden.  Wir  verpflichten  uns,  den  Kunden  bei Terminverschiebungen so rasch wie möglich zu informieren. Bei  Nichteinhalten  der  Lieferfristen  oder  Verzögerungen  der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 

Montagebedingungen

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin  die  öffentlich-rechtlichen  Genehmigungen  und Erlaubnisse herbeigeführt und die baulichen Voraussetzungen für  eine  einwandfreie  und  reibungslose  Montage  gegeben sind. 

Gewährleistungen

Ab  Lieferdatum  beträgt  die  Garantiefrist  ein  Jahr,  für Elektronik  und  Motoren  sechs  Monate.  Bei  berechtigten Beanstandungen  bessern  wir  nach  unserer  Wahl  nach  oder liefern  einwandfreie  Ersatzware.  Die  Nachbesserung  oder Ersatzlieferung führt nicht zur Verlängerung der Garantiefrist. Reklamationen  über  defekte  oder  falsch  gelieferte  Ware nehmen  wir  nur  innerhalb  von  8  Tagen  nach  Empfang  der Ware entgegen (ausgenommen Punkt 4 Transportschäden). Bei  anerkannten Fehlmengen  können  wir  nach  unserer Wahl die  Fehlmengen  nachliefern  oder  eine  entsprechende Gutschrift erteilen.
Von  der  Gewährleistung  ausgeschlossen  sind  natürliche Abnutzung,  Schäden  infolge  unsachgemässer  oder nachlässiger  Behandlung,  übermässiger  Beanspruchung, ungeeigneter  Betriebsmittel  und  Nichtbeachtung  von Betriebsanleitungen. Werden  durch  den  Käufer  oder  durch  von  uns  nicht autorisierte  Dritte  Änderungen  oder  Instandsetzungsarbeiten ausgeführt,  gehen  sämtliche  Gewährleistungsansprüche unter.
Die  Haftung  ist  beschränkt  auf  den  Bestellwert/Auftragswert. Die  Haftung  für  mittelbare  Schäden,  wie  z.B.  Betriebsausfall oder  entgangener  Gewinn,  ist  ausgeschlossen.  Die  Haftung für  leichte  Fahrlässigkeit  im  Zusammenhang  mit  Beratungsdienstleistungen ist ausgeschlossen. Eine  allfällige  Herstellergarantie  richtet  sich  nach  den entsprechenden  Bedingungen  und  wird  durch  die vorliegenden  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  nicht eingeschränkt. Wir behalten uns aber vor, den Hersteller des jeweiligen Produkts prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall bzw. Produktemangel vorliegt. Liegt ein Produktemangel vor, ist es primär Sache des Herstellers, geeigneten Ersatz zu erbringen oder  die  Reparatur  zu  veranlassen.  Verneint  der  Hersteller einen  Produktemangel,  behalten  wir  uns  vor,  eine
Gewährleistung ebenfalls abzulehnen. Ohne  anderslautende  schriftliche  Vereinbarung  finden  die SIA-Normen  mit  Bezug  auf  von  uns  erstellte  Bauten  keine Anwendung.

Gerichtsstand

Erfüllungsort  und  ausschliesslicher  Gerichtsstand  ist Otelfingen.  Es  ist  schweizerisches  Recht  anwendbar,  unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Otelfingen, August 2012

Zu den AGB Weinbau

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