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Allgemeine Geschäftsbedingungen gvz-rossat ag/saAllgemeinesFür alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Werkleistungen einschliesslich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen gelten ausschliesslich unsere nachstehenden Bedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese ausdrücklich. Angebote / PreiseSoweit nicht anders vereinbart sind mündliche oder schriftliche Preisangaben in Schweizer Franken (exkl. MwSt) und verstehen sich ausschliesslich Verpackung und Transport. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Massgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. ZahlungsbedingungenSofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Bei Aufträgen welche Montagearbeiten beinhalten (Projektaufträge) beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage. LieferungenDie Lieferungen erfolgen auf dem für uns günstigsten Weg per Post, Cargo-Domizil oder Spediteur unter Anrechnung einer entsprechenden Kostenpauschale. Bei Lieferungen mit unserem eigenen Lieferwagen verrechnen wir einen Transportkostenanteil. Mehrkosten für Expresssendungen und Sperrgut werden zusätzlich verrechnet. Lieferungen ab Lager Otelfingen oder Avenches mit einem Auftragswert von mehr als CHF 2000.- (exkl. MwSt) erfolgen franko Kunde. Ausnahmen bilden Sondervereinbarungen und Lieferungen an Wiederverkäufer. TermineDie vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Bei Verzögerungen kann der Kunde Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist. Dies muss unverzüglich vereinbart werden. Wir verpflichten uns, den Kunden bei Terminverschiebungen so rasch wie möglich zu informieren. Bei Nichteinhalten der Lieferfristen oder Verzögerungen der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. MontagebedingungenDer Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeigeführt und die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. GewährleistungenAb Lieferdatum beträgt die Garantiefrist ein Jahr, für Elektronik und Motoren sechs Monate. Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zur Verlängerung der Garantiefrist. Reklamationen über defekte oder falsch gelieferte Ware nehmen wir nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware entgegen (ausgenommen Punkt 4 Transportschäden). Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. GerichtsstandErfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Otelfingen. Es ist schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Otelfingen, August 2012 |
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gvz-rossat ag/sa, Industriestrasse 10, 8112 Otelfingen |
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